Hubstaplerausbildung
Praktische und theoretische Hubstaplerausbildung gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 der Fachkenntnis-nachweis-Verordnung (FK-V), BGBl. II Nr. 13/2007, mit welchem die für das Führen notwendigen Fachkenntnisse im Sinn des § 6 Z 2 FK-V nachgewiesen werden.
Kursinhalt:
- Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
- Aufbau und Arbeitsweise, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern
- Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern
- Betrieb und Wartung von Hubstaplern
- Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern
- Praktische Übungen
- Schriftliche und praktische Prüfung am Ende des Kurses
Voraussetzung: Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: Schriftlich und praktisches Vorfahren
Teilnehmerzahl: min. 5 bis max. 12
Dauer: 24 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten
Kosten: € 360,-