Kranausbildung
Praktische und theoretische Kranausbildung gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 der Fachkenntnisverordnung (FK-V), BGBl II Nr. 13/2007, mit welchem die für das Führen von Lauf-, Bock- und Portalkranen über 300kN (30t) notwendigen Fachkenntnisse, im Sinne des § 6 Z 1b FK- V, nachgewiesen werden.
- Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
- Aufbau und Arbeitsweise, mechanische und elektrische Ausrüstung
- Sicherheitseinrichtungen
- Betrieb und Wartung
- Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Kranen
- Praktische Übungen
- Schriftliche und praktische Prüfung am Ende des Kurses
Voraussetzung: Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: Schriftlicher und praktischer Teil
Teilnehmerzahl: min. 5 bis max. 12
Dauer: 24 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten
Kosten: € 390,-